Das Stuttgarter Bündnis für Versammlungsfreiheit berichtet in einem Blogbeitrag von heute über neuartige Versammlungsauflagen in Stuttgart:
Demnach wird den Demonstrierenden per Auflagenbescheid verboten, Spenden für die bei der Organisation und Durchführung von Demonstrationen entstandenen Unkosten einzusammeln. Zitat aus dem Auflagenbescheid:
“Das Sammeln von Spenden wird untersagt.”
Die Versammlungsleiterin einer Hartz-IV-Montagsdemo, die dagegen verstoßen hat, wurde mit einem Strafbefehl in Höhe von 450 Euro belegt. Die Angelegenheit wird am Mittwoch, den 14. März 2012 vor dem Amtsgericht Stuttgart verhandelt.
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